Unfallgutachten in München
Nach einem unverschuldeten Unfall sichert ein unabhängiges Gutachten Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug innerhalb von 24–48 Stunden an Ihrem Wunschort in München, dokumentieren den Schaden vollständig und liefern die Grundlage für die gesamte Regulierung.
- Termin in 24–48 Stunden — nach Unfällen oft am nächsten Tag
- Besichtigung vor Ort: zu Hause, im Büro oder in der Werkstatt
- Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung

Einsatzfälle
Wann Sie dieses Gutachten brauchen
Ein Unfallgutachten ist der richtige Weg, wenn ein anderer den Schaden verursacht hat — oder die Schuldfrage noch offen ist. Typische Situationen:
- Verkehrsunfall mit Fremdverschulden
- Auffahrunfall — auch wenn der Hergang zunächst klar wirkt
- Parkschaden durch einen Dritten, etwa auf dem Supermarktparkplatz
- Kollision mit mehreren Beteiligten oder strittigem Hergang
- Die gegnerische Versicherung drängt auf ihren eigenen Gutachter
- Sie vermuten, dass der Schaden größer ist, als er aussieht
Umfang
Was im Gutachten steht
Das Gutachten beziffert nicht nur die Reparatur — es dokumentiert alle Positionen, die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zustehen:
- Schadendokumentation
- Vollständige fotografische und technische Erfassung aller Schäden, auch verdeckter Schäden hinter Anbauteilen.
- Reparaturweg und -kosten
- Kalkulation nach Herstellervorgaben mit aktuellen Ersatzteilpreisen und ortsüblichen Stundensätzen.
- Wertminderung
- Der merkantile Minderwert — also der Wertverlust, den ein repariertes Unfallfahrzeug beim Verkauf trotzdem hat — wird geprüft und beziffert. Diese Position wird ohne Gutachten oft gar nicht reguliert.
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Der Wiederbeschaffungswert (Preis eines vergleichbaren Fahrzeugs) und der Restwert des beschädigten Fahrzeugs — entscheidend bei der Frage, ob sich die Reparatur lohnt.
- Reparaturdauer und Nutzungsausfall
- Die voraussichtliche Ausfallzeit als Basis für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.
- Gerichtsverwertbare Form
- Aufbau und Dokumentation genügen den Anforderungen von Versicherungen, Anwälten und Gerichten.
Ablauf
So gehen wir vor
- 01
Erstkontakt und Ersteinschätzung
Sie schildern kurz den Unfallhergang — telefonisch oder per WhatsApp, gerne mit Fotos. Wir sagen Ihnen sofort, ob sich ein Gutachten lohnt und was als Nächstes zu tun ist.
- 02
Besichtigung am Wunschort
Wir kommen zum Fahrzeug — nach Hause, ins Büro oder in die Werkstatt — und erfassen den Schaden vollständig, einschließlich möglicher verdeckter Schäden.
- 03
Kalkulation und Prüfung
Wir berechnen Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, ermitteln Wiederbeschaffungs- und Restwert und prüfen die Wertminderung.
- 04
Übergabe und Regulierung
Sie erhalten das Gutachten als PDF und können es direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt weiterleiten. Bei Rückfragen der Versicherung bleiben wir ansprechbar.
Kosten
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden — sie werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Für Sie entstehen dann üblicherweise keine eigenen Kosten.
Wichtig: Sie haben die freie Wahl des Gutachters. Sie müssen weder den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren noch deren „Schadenmanagement“ nutzen. Ein unabhängiges Gutachten in Ihrem Auftrag stellt sicher, dass alle Positionen — auch Wertminderung und Nutzungsausfall — vollständig erfasst sind.
Eine Ausnahme sind Bagatellschäden: Liegt der Schaden erkennbar unterhalb der Bagatellgrenze, erstatten Versicherungen die Kosten eines vollen Gutachtens oft nicht — dann genügt ein qualifizierter Kostenvoranschlag, wie wir ihn im Rahmen des Schadengutachtens anbieten. Ob Ihr Fall darüber oder darunter liegt, sagen wir Ihnen ehrlich am Telefon.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Schadenhöhe; den Preis nennen wir vorab telefonisch. Details zum Vorgehen finden Sie unter Ablauf, eine Ersteinschätzung erhalten Sie jederzeit über Kontakt oder unter 089 2017 5770.
Unabhängigkeit
Warum unabhängig?
FAQ
Häufige Fragen
Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung — die Gutachterkosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs. Sie strecken das Honorar in der Regel nicht einmal vor; wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Muss ich den Gutachter nehmen, den die Versicherung vorschlägt?
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Der von der gegnerischen Versicherung gestellte Sachverständige arbeitet im Zweifel in deren Interesse — ein unabhängiges Gutachten schützt Ihre Ansprüche.
Was ist der merkantile Minderwert?
Der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug allein durch die Unfallhistorie erleidet — auch nach fachgerechter Reparatur zahlen Käufer für ein Unfallfahrzeug weniger. Dieser Minderwert ist erstattungsfähig, wird aber nur reguliert, wenn er im Gutachten beziffert ist.
Was gilt bei einem Bagatellschaden?
Bei offensichtlich geringfügigen Schäden erstatten Versicherungen die Kosten eines vollen Gutachtens meist nicht; dann reicht ein qualifizierter Kostenvoranschlag. Die Einschätzung, ob Ihr Schaden darüber liegt — verdeckte Schäden werden oft unterschätzt — treffen wir kostenlos am Telefon.
Wie schnell ist das Unfallgutachten fertig?
Die Besichtigung findet in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden statt. Das fertige Gutachten erhalten Sie danach üblicherweise innerhalb weniger Werktage als PDF — bei dringenden Fällen sprechen Sie uns an.
Was, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist?
Dann ist eine zeitnahe, neutrale Dokumentation umso wichtiger, denn Spuren und Schäden verändern sich. Wir dokumentieren den Zustand beweisfest; die rechtliche Klärung übernimmt Ihr Anwalt auf dieser Grundlage.
Kann ich auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen?
Ja. Sie können sich den im Gutachten kalkulierten Betrag auszahlen lassen, ohne reparieren zu lassen (fiktive Abrechnung). Was dabei zu beachten ist — etwa bei der Umsatzsteuer — erklären wir Ihnen im Gespräch.
Kontakt
Jetzt Termin vereinbaren
Telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail — wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Online-Anfrage
Unser Kontaktformular ist in Kürze verfügbar. Bis dahin erreichen Sie uns am schnellsten telefonisch oder per WhatsApp — auch abends und am Wochenende hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht.
Erreichbarkeit: Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · München und Umland (ca. 30 km) · Termine in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.